Trier: Würgegriff, Nötigung, Diebstahl – Prozess gegen 30-Jährigen startet

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Ein Aktenstapel liegt auf dem Richtertisch im Landgericht. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 2. Juni 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess u.a. wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 30-jährigen, mehrfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Trier zur Last, Ende Juli 2024 mit einem bereits wegen dieser Tat verurteilten Mittäter zusammen einem Dritten Betäubungsmittel unter Anwendung von Gewalt entwendet zu haben sowie im Januar 2025 zwei Diebstahlstaten begangen zu haben.

Im Juli 2024 soll der Angeklagte mit seinem Mittäter den Geschädigten aufgesucht haben, in dessen Wohnung sie größere Mengen an Cannabisprodukten und Amphetamin vermutet hätten, das sie verkaufen wollten. Der Mittäter habe den Geschädigten beim Öffnen der Wohnungstür in einen Würgegriff genommen. Anschließend hätten sich der Angeklagte und sein Mittäter die Mobiltelefone zweier weiterer anwesenden Personen aushändigen lassen, damit diese nicht die Polizei hätten rufen können.

Der Angeklagte und sein Mittäter sollen sodann den Geschädigten aufgefordert haben, ihnen „die Drogen“ zu geben und einen Tresor zu öffnen. Einen Fluchtversuch des Geschädigten soll der Mittäter des Angeklagten mit Gewalt verhindert haben.

Nachdem ein weiterer Fluchtversuch des Geschädigten gelungen sei, sollen der Angeklagte und sein Mittäter mit einem Rucksack des Geschädigten, in welchem sich 45 Gramm medizinisches Cannabis befunden hätten, geflüchtet sein. Im Januar 2025 soll der Angeklagte außerdem mit einem Schraubenzieher mehrere Kellerräume eines Mehrfamilienhauses in Trier geöffnet und dort zwei Flaschen Wein und eine Gaskartusche entwendet haben (Gesamtwert ca. 30 Euro).

An einem weiteren Tag im Januar 2025 soll der Angeklagte abends versucht haben, einen Wandschrank und eine Wohnungstür eines weiteren Mehrfamilienhauses in der Trierer Innenstadt zu öffnen, wobei er beobachtet und aus dem Haus verwiesen worden sei. Später soll er erfolglos versucht haben, die Hintertür einer Gaststätte in Trier aufzuhebeln und durch den Kellereingang in die Gaststätte einzubrechen.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. (Quelle: Amtsgericht Trier)

2 Kommentare

  1. Die Taten/Tatversuche dieses Menschen zeugen von unbändiger krimineller Energie, das es einen zweifeln lässt, ihn irgendwann noch einmal zu sozialisieren.
    Seine Straftaten hinterlassen aber auch ein Unverständnis, wie maßlos dümmlich er ist, bei sovielen misslungenen Versuchen an Diebesgut zu kommen.
    Übung macht doch noch keinen Meister.

    • @kopfschütteln
      Das scheint kein unbelehrbarer Krimineller zu sein sondern eher ein Junkie der den Kram zusammenklaut um den nächsten Schuss zu finanzieren.

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