Pestizide per Hubschrauber in Moselsteillage erlaubt

In den steilen Weinbergen an der Mosel fühlt sich der Apollofalter wohl. Die Deutsche Umwelthilfe sieht ihn durch Pestizide gefährdet und verklagt das Land. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

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Foto: Harald Tittel / dpa-Archiv

KOBLENZ. Pflanzenschutzmittel darf in den Moselsteillagen auch in diesem Jahr per Hubschrauber gespritzt werden.

Nach Angaben des Weinbauministeriums hat das Verwaltungsgericht Koblenz einen entsprechenden Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Einsatz in den Moselsteillagen abgewiesen. 

Aus Sicht der DUH sind die Pestizide schuld am Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Die DUH bestätigte die Entscheidung des Gerichts. Bislang liege aber nur eine zu Spritzungen per Hubschrauber vor, eine Entscheidung zu Spritzungen per Drohne stehe noch aus. Man prüfe, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.

Alles dreht sich um diesen Falter: Der Apollofalter ist in den Steillagen zu Hause. Foto: Thomas Frey/dpa

Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) teilte mit: «Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln würde der Steillagenweinbau an der Mosel zum Erliegen kommen». Sie begrüße daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. «Damit ist ein wichtiger Etappensieg für den Erhalt des Steillagenweinbaus und die Winzerinnen und Winzer an der Mosel erreicht.»

Das Ministerium teilte mit, das Land habe erfolgreich begründet, dass die pflanzenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse eingehalten wurden.

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