Festnahme am Rastplatz Moseltal: Bundespolizei greift gesuchte Straftäterin bei Buskontrolle auf

0
Festnahme Polizei
Symbolbild. Foto: dpa-Archiv

PERL/MERZIG – Ein gezielter Kontrollaufruf der Bundespolizei führte am Montagmorgen zu einer Festnahme auf der Autobahn A8. Gegen 08:15 Uhr überprüften die Beamten im Bereich des Rastplatzes Moseltal bei Perl einen internationalen Reisebus.

Das Fahrzeug kam aus Richtung Luxemburg und befand sich auf der Durchreise. Bei der Überprüfung der Personalien einer 32-jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau zwei aktuelle Fahndungsnotierungen der deutschen Justizbehörden vorlagen.

Missachtung behördlicher Auflagen und offener Haftbefehl

Gegen die Passagierin bestand ein rechtskräftiger Haftbefehl wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes. Aus einer ursprünglichen Strafe von zwei Jahren und neun Monaten hat die Frau noch eine Restfreiheitsstrafe von 503 Tagen zu verbüßen. Zudem lag gegen sie ein aktives Einreiseverbot vor. Nachdem sie ab 2020 mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, entzogen die Behörden ihr 2024 das EU-Freizügigkeitsrecht. Es folgte die direkte Abschiebung in ihr Heimatland aus der damaligen Haft heraus.

Sicherstellung von Wertgegenständen und Einweisung in die JVA

Aufgrund der Fahndungslage durchsuchten die Einsatzkräfte die Frau und ihr Handgepäck gründlich. Dabei stellten die Beamten 230 britische Pfund sowie vier Armbanduhren und zwei Mobiltelefone sicher. Die Herkunft dieser Gegenstände wird nun geprüft, da der Verdacht auf fortgesetzte kriminelle Aktivitäten im Raum steht. Die illegale Einreise hat für die 32-Jährige spürbare Konsequenzen. Sie wurde nach Abschluss der polizeilichen Formalitäten zur Verbüßung ihrer 503-tägigen Reststrafe in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken eingewiesen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.