Mordprozess gegen tödliches Liebespaar – Opfer gefesselt, erschlagen und verbrannt

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Das Rodder Maar bei Niederdürenbach. Foto: lokalo.de (SE)

Das Landgericht Koblenz hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen ein mutmaßliches Täterpaar aus Bad Breisig zugelassen: Die beiden Angeklagten sollen in zwei Fällen gemeinschaftlich gemordet, geraubt und ihre Opfer anschließend verbrannt haben. Der Prozess beginnt am 20. Mai 2025.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft Koblenz legt einer 51-jährigen Frau und einem 41-jährigen Mann zwei Morde zur Last – heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung weiterer Straftaten. Laut Anklage befanden sich beide in einer Liebesbeziehung und sollen ihre Opfer gezielt getäuscht, missbraucht und brutal getötet haben.

Erstes Opfer: Getäuschter Bekannter erschlagen

Der erste Tatvorwurf bezieht sich auf einen 61-jährigen Bekannten der Angeklagten. Aufgrund psychischer Erkrankungen habe dieser unter Wahnvorstellungen gelitten und sich selbst für einen Adligen mit großem Vermögen gehalten. Genau darin soll das Täterpaar laut Anklage eine Gelegenheit gesehen haben, sich Wertgegenstände und Geld zu verschaffen.

Unter einem Vorwand soll das Opfer am 16. Oktober 2024 in das Haus der Angeklagten in Bad Breisig gelockt worden sein – dort sei er mit einem Messer angegriffen, gefesselt und anschließend mit einem Vorschlaghammer erschlagen worden.

Zweites Opfer: Handwerker wird zur Zielscheibe

Drei Tage später, am 19. Oktober 2024, soll das Paar erneut zugeschlagen haben – diesmal traf es einen 28-jährigen Handwerker, der Sanierungsarbeiten im Haus der Frau durchgeführt hatte. Im Gegenzug sollte er die Erdgeschosswohnung erhalten. Um dies zu verhindern und sich zusätzlich sein Fahrzeug anzueignen, soll das Paar ihn ebenfalls unter einem Vorwand in das Haus gelockt haben.

Auch er wurde laut Anklage gefesselt und mit einem Fausthammer erschlagen.

Leichen verbrannt – Fundort am Rodder Maar

Um die Spuren zu beseitigen, sollen die Täter beide Leichen noch am Abend der zweiten Tat mit dem Auto des zweiten Opfers zum Rodder Maar transportiert und dort verbrannt haben. Am nächsten Morgen wurden die verkohlten Leichname entdeckt – die Ermittlungen führten wenig später zu den Angeklagten.

Hauptverhandlung startet am 20. Mai

Die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz (Schwurgericht) hat die Anklage nun zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, 20. Mai 2025 um 09:30 Uhr im Saal 128 des Landgerichts.

🔹 Weitere Termine (alle 09:30 Uhr, Saal 128):
22.05., 23.05., 12.06., 13.06., 16.06., 20.06., 23.06., 26.06., 30.06., 03.07., 10.07., 11.07., 24.07., 25.07.

Ein Urteil dürfte frühestens im Spätsommer 2025 zu erwarten sein. Die Anklage verspricht einen aufwühlenden und hochbrisanten Prozess.

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