Bundespolizei Trier deckt Schleusungen auf A60 und A64 auf

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Grenzkontrollen der Bundespolizei.
Grenzkontrolle. Foto: Harald Tittel / dpa / Archiv

STEINEBRÜCK. Die Bundespolizei Trier hat am vergangenen Wochenende im Rahmen von verstärkten Grenzkontrollen zwei mutmaßliche Schleusungen auf den Autobahnen A60 und A64 aufgedeckt.

Diese Kontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Schengen-Raum und sollen illegale Einreisen sowie damit verbundene Straftaten verhindern.

Überschrittene Aufenthaltsdauer im Fokus

Auf der A60 kontrollierten die Beamten einen PKW mit albanischer Zulassung, der mit fünf Personen besetzt war. Bei der Überprüfung der Insassen stellten die Bundespolizisten fest, dass diese ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum deutlich überschritten hatten. Die albanischen Staatsbürger, die sich eigentlich mit einem biometrischen Reisepass bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei im Schengen-Raum aufhalten dürfen, hatten diese Frist zwischen 15 und 90 Tagen überschritten.

Sicherheitsleistung und Rückführungen

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier wurde gegen den Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben. Drei der Insassen wurden nach Belgien zurückgewiesen, während der vierte über den Flughafen Frankfurt/Main in sein Heimatland ausreiste. Der Fahrer selbst blieb auf freiem Fuß.

Gefälschte Dokumente und Drogen im Spiel

Am Sonntagnachmittag wurde auf der A64 ein PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert, der mit vier ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 19 bis 33 Jahren besetzt war. Bei dieser Kontrolle konnten zwei der Insassen keine gültigen Ausweisdokumente für die Einreise vorzeigen. Eine Überprüfung des ukrainischen Führerscheins des 23-jährigen Fahrers ergab, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Zudem wurde im Fahrzeug eine geringe Menge Marihuana gefunden. Ein durchgeführter Urin-Drogentest beim Fahrer verlief positiv auf THC.

Konsequenzen für die Beschuldigten

Die Weiterfahrt wurde untersagt, und eine Blutprobe wurde angeordnet. Dem Fahrer und seinem 26-jährigen Mitfahrer wurde die Einreise verweigert und beide wurden nach Luxemburg zurückgewiesen. Der 19-Jährige wurde an die Ausländerbehörde übergeben, und der 33-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Ermittlungen laufen

Gegen die betroffenen Personen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Verstöße erfolgt durch die Polizeiautobahnstation Schweich.

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