Trier: Hund nicht angeleint – Strafprozess nach Beiß-Attacke

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Foto. pixabay/Symbolbild

TRIER. Am 11. März 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 35-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im August 2024 durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.

Der Angeklagte soll in der Unterführung am Finanzamt in Trier seinen Hund nicht angeleint mit sich geführt haben, der eine vorbeigehende Person in den linken Oberschenkel gebissen haben soll, wodurch eine blutende Verletzung entstanden sei. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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1 Kommentar

  1. Das sollte vom Ordnungsamt oder Polizei im Bereich Neuerburgpark und den umliegenden Wohnanlagen mal viel öfters kontrolliert werden. (Falls überhaupt schon mal geschehen.)
    Noch ärgerlicher sind die ganzen Tretmienen die hier überall ausgelegt werden.
    Und das liegt nicht an den Tieren! Das Problem ist an der anderen Seite der Leine!

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