RLP: Flucht von Mörder – Urteil gegen mutmaßlichen Helfer erwartet

Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Muss auch ein möglicher Helfer ins Gefängnis?

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Foto: Uwe Anspach / dpa / Archiv

LANDAU. Mehr als ein Jahr nach der Flucht eines verurteilten Mörders bei einem bewachten Ausgang wird vor dem Amtsgericht Landau in der Pfalz heute (13.00 Uhr) das Urteil gegen einen mutmaßlichen Komplizen erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46 Jahre alten Angeklagten Gefangenenbefreiung und Vollstreckungsvereitelung vor.

Er soll den Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden-Württemberg) nach der Flucht im Oktober 2023 in seinem Auto nach Tschechien und Polen gebracht haben. Der Mann weist die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten, die Verteidigung spricht sich für einen Freispruch aus.

Die Flucht des Häftlings während eines Treffens mit Frau und Kindern hatte für Aufsehen gesorgt. Der 45-Jährige war trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten bei einem Ausgang in Germersheim (Rheinland-Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen. Zielfahnder nahmen den Mann erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest. (Quelle: dpa)

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