Lasershow statt Böller? Tierschutz und Feuerwerk-Debatte in Trier – Was OB Leibe zu dieser Idee sagt

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Foto: Steil-TV

TRIER. In Trier flammt eine altbekannte Diskussion erneut auf: Sollen private Feuerwerke an Silvester in der Innenstadt verboten werden? Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Leserbrief von Sabine Schmidt, die sich in der aktuellen Ausgabe der Rathaus-Zeitung direkt an Oberbürgermeister Wolfram Leibe wandte. Ihre Frage: Wäre eine Lasershow nicht eine gute Alternative?

Schmidt schildert eindrücklich die Belastung, die das Silvesterfeuerwerk für Tiere und Umwelt bedeutet. Trotz spezieller Kopfhörer habe ihre Hündin die Silvesternächte nur mit großer Angst in einem Auto abseits der Stadt ertragen. Ihre Idee: Eine städtisch organisierte Lasershow könnte den Lärm reduzieren und gleichzeitig eine moderne, umweltfreundliche Alternative bieten.

Sicherheitsrisiken beim Feuerwerk in der Trierer Innenstadt 

Nicht nur Haustierbesitzer wie Schmidt sehen die Böllerei kritisch. Immer mehr Anwohner klagen über die Lärmbelästigung und die Sicherheitsrisiken durch unkontrollierte Feuerwerke. Insbesondere in den engen Straßen der Innenstadt fühlen sich viele Menschen dabei unwohl und meiden diese Orte zum Jahreswechsel lieber.

Die Silvesternacht 2019, auf die auch der Oberbürgermeister verweist, hat gezeigt, wie gefährlich die Situation werden kann. Damals sorgten betrunkene Feiernde mit Feuerwerk für chaotische Szenen am Hauptmarkt, bei denen Rettungskräfte behindert wurden.

So reagiert Oberbürgermeister Leibe 

Oberbürgermeister Wolfram Leibe reagierte in der Rathaus-Zeitung auf Schmidts Vorschlag. Er betonte, dass ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk in Deutschland rechtlich schwierig sei. Zwar seien Böller-Verbotszonen, wie sie in Trier am Hauptmarkt bereits bestehen, möglich, aber ein flächendeckendes Verbot bedürfe rechtlicher Grundlage.

Leibe: „So ein Böllerverbot kann man als Stadt nur verhängen, wenn es eine besondere Begründung gibt. In unserem Fall waren das Vorkommnisse von 2019, als es am Hauptmarkt durch viele stark alkoholisierte Menschen beim Feuerwerk zahlreiche Rettungsdiensteinsätze und sogar Übergriffe auf die Rettungskräfte gab.“

Er zeigt jedoch Verständnis für die Problematik und nimmt die Anregung einer Lasershow auf. Gleichzeitig verweist er auf die finanziellen Herausforderungen für eine solche städtische Veranstaltung.

Dennoch wirft die Antwort des Oberbürgermeisters Fragen auf: Muss wirklich erst etwas passieren, bevor rechtlich gehandelt werden kann? Die Vorfälle von 2019  sowie die Schilderungen vieler Innenstadtbesucher in den letzten Jahren haben die Risiken verdeutlicht, aber warum braucht es erst entsprechende Ereignisse, um ein erweitertes Verbot anzuordnen?

Die Diskussion ist eröffnet. Viele Augen werden nun auf die Stadtverwaltung gerichtet sein, ob sie die Anregung von Sabine Schmidt ernst nimmt – und ob die Stadt Trier doch den Mut hat, neue Wege zu gehen.

(Quelle: Mit Rathauszeitung)

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