GAU-BICKELHEIM. Am 21.12.2024, gegen 22.00 Uhr, meldete ein Verkehrsteilnehmer einen PKW auf der A63 in Fahrtrichtung Kaiserslautern, welcher Schlangenlinien fuhr. Hierbei nutzte der Fahrzeugführer stellenweise beide Fahrstreifen, variierte stark mit der Geschwindigkeit und wäre beinahe mit der Seitenschutzplanke kollidiert.
Im Rahmen einer Kontrolle konnte bei dem 35-jährigen Fahrer eine Atemalkoholkonzentration von 1,58 Promille festgestellt werden. Der Fahrer musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Er gab an, dass er lediglich am Vortag Bier getrunken hätte. Der 35-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. (Quelle: Verkehrsdirektion Mainz)