Müden: Güterschiff zerstört Schleusentor – Schifffahrt auf Mosel gesperrt

0
Das zertsörte Schleusentor der Schleuse Müden. Foto: WSP Koblenz

MÜDEN. Wie die Wasserschutpolizei Koblenz mitteilt, meldete die Schleuse Müden am heutigen Sonntag, 08.12.2024, gegen 13.19 Uhr einen Schiffsunfall an die WSP-Station Koblenz.

Ein mit Schrott beladenes Gütermotorschiff war in das Schleusentor der Schleuse Müden (VG Cochem) gekracht. Nach ersten Ermittlungen sollte das Schiff in die Schleusenkammer einfahren. Im weiteren Verlauf kollidierte das Schiff mit dem noch nicht vollständig geöffneten Schleusentor. Hierbei wurde das Schleusentor aus seiner Verankerung gerissen und stark beschädigt.

Des Weiteren lief auch Hydraulikflüssigkeit in die Mosel. Eine weitere Ausbreitung konnte jedoch durch die Feuerwehr verhindert werden.

Laut dem WSA stehen wegen der Sperrung derzeit 90 Schiffe auf der Mosel still und können den durch das Saarland und Rheinland-Pfalz führenden Fluss nicht in Richtung Rhein verlassen.

Eine schnelle Neueinrichtung und Wiederherstellung für die Schiffahrt ist laut den Experten der Binnenschiffer nicht zu erwarten und dürfte sich erst einmal schwierig gestalten. Ein monatelanger Ausfall der Moselschiffahrt von Rhein-Mosel-Saar ist zu befürchten. Ein immenser Ausfall für die gesamt Branche, mit noch nicht abzusehenden Folgen.

Bei dem Schiff kam es ebenfalls zu Beschädigungen am Bug, allerdings ohne Wassereinbruch oder Ladungsverlust.

Schaden am Bug des Schiffes / Schleuse Müden. Foto: WSP Koblenz

Verletzt wurde niemand. Derzeit ist die Mosel auf unbestimmte Zeit für den Schiffsverkehr gesperrt. Die weiteren Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.

Vorheriger ArtikelTrier: Rund 500 Teilnehmer bei Kundgebung auf Porta-Nigra-Platz
Nächster ArtikelBetrunkene und Berauschte am Steuer erwischt: Polizei Bitburg zieht Wochenend-Bilanz

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.