Ab in die JVA! Bundespolizei Trier vollstreckt sechs Haftbefehle am Wochenende

0
Der Eingangsbereich des Trierer Hauptbahnhofs.
Der Trierer Hauptbahnhof; Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Am Wochenende hat die Bundespolizei Trier sechs Haftbefehle vollstreckt. Am Samstagmorgen gegen einen 36-jährigen Bulgaren im Stadtgebiet. Eine Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 750 Euro wurde er auf freiem Fuß belassen.

Kurz darauf erfolgte die Kontrolle eines 26-jährigen Syrers am Hauptbahnhof Trier. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Erschleichens von Leistungen. Da er den haftbefreienden Betrag nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 20-tägigen Haftstrafe in die JVA Trier eingeliefert.

Sonntagmorgens wurde ein 25-jähriger Deutscher im Stadtgebiet festgenommen. Er wurde im Februar 2024 vom Amtsgericht Daun wegen Diebstahls verurteilt. Die Zahlung der haftbefreienden Geldstrafe in Höhe von 480 Euro übernahm seine Mutter. Bei der Durchsuchung wurden mehrere abgepackte Tütchen mit Amphetamin, Drogenutensilien, mehrere Mobiltelefone und ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt. Aufgrund des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde der 25-Jährige noch vor Ort wiederum vorläufig festgenommen und samt den sichergestellten Gegenständen der Kripo Trier übergeben.

Nachmittags erfolgte die Festnahme eines mit drei Haftbefehlen gesuchten 26-Jährigen. Wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde er zu insgesamt sieben Tagen Erzwingungshaft verurteilt, welche er nun in der JVA Trier absitzt. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier)

Vorheriger ArtikelLuxemburg: Wanderer wird von umfallendem Baum getroffen und stirbt
Nächster ArtikelNach öffentlicher Fahndung mit Foto – „Falscher Bankmitarbeiter“ stellt sich der Polizei

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.