++ Vulkaneifel: Zwei Unfälle, zwei Einsätze: Feuerwehr Daun auf der A1 gefordert ++

0
Foto: Freiwillige Feuerwehr Daun

DAUN. Am frühen Sonntagmorgen, den 20. Oktober 2024, wurde die Feuerwehr Daun gleich zweimal zu Unfällen auf der Autobahn A1 alarmiert. Die Einsätze ereigneten sich im Bereich der Anschlussstellen Mehren und Kelberg.

Der erste Alarm erreichte die Feuerwehr um 4 Uhr morgens. Die Einsatzzentrale (FEZ) im Dauner Feuerwehrhaus wurde besetzt, als die Feuerwehr Mehren zu einem Unfall nahe der Anschlussstelle Mehren ausrückte.

Nur wenige Stunden später, um 8:15 Uhr, wurde die Feuerwehr Daun selbst zur Absicherung eines weiteren Unfalls bei der Anschlussstelle Kelberg gerufen. Gemeldet wurde ein Fahrzeug, das von der Fahrbahn abgekommen war. Die Airbags des Autos hatten ausgelöst, was auf die Wucht des Unfalls hindeutete.

Die Einsatzkräfte aus Daun rückten dabei mit mehreren Fahrzeugen – darunter einem Kommandowagen (KdoW), einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF), einem Mehrzweckfahrzeug (MZF) und einem Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) – zur Unfallstelle aus. Vor Ort sicherten sie die Unfallstelle ab, während der Rettungsdienst die beiden Fahrzeuginsassen versorgte. Die Polizei nahm währenddessen die Unfallaufnahme vor.

Zusätzlich streuten die Feuerwehrleute Ölbindemittel, um ausgelaufene Betriebsstoffe auf der Fahrbahn zu binden. Nachdem das verunfallte Fahrzeug durch einen Abschleppdienst abtransportiert worden war, konnte der Einsatz der Feuerwehr beendet werden.

Verletzt wurde bei den Einsätzen nach ersten Angaben niemand. Die genauen Unfallursachen sind noch nicht bekannt und werden von der Polizei ermittelt.

(Quelle: Freiwillige Feuerwehr Daun)

Vorheriger ArtikelEngagement in der SHK-Ausbildung: Ehrennadel für Harald Lehnertz aus Badem
Nächster ArtikelJFV Wittlicher Tal: Neue Trainingsanzüge fördern Teamgeist bei Jugendmannschaft

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.