Tuner und Poser im Visier: Polizei zieht zahlreiche Fahrzeuge aus dem Verkehr

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Foto: Polizeiinspektion Baumholder

BAUMHOLDER/TRIER. Wie die Polizeiinspektion Baumholder mitteilt, wurden auf der L 348 auf Höhe der Einmündung Berschweiler bei Baumholder am Montag, 16.09.2024, zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei mussten an 15 Fahrzeugen illegale Modifikationen festgestellt werden.

Neben unzulässig verdunkelten vorderen Seitenscheiben und fehlender Genehmigungsnachweise mussten auffallend viele illegale Veränderungen im Bereich der Beleuchtungen geahndet werden. Durch Farbe oder Folie verdunkelte Beleuchtungseinrichtungen stellen, genau wie die Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel, ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar.

An einem Pkw waren Blinker mit einer schwarzen Scheibe verbaut, auf denen sich eine E-Kennung aufgebracht ist. Diese Genehmigungsnummer vermittelt den Fahrzeugführern und auch Polizeibeamten sowie Prüfern bei einer Hauptuntersuchung eine vorhandene Legalität. In diesem Fall kann jedoch nachgewiesen werden, dass die Blinker nicht mit der dunklen Scheibe genehmigt wurden. Es handelt sich demnach um Fälschungen, weshalb sie sichergestellt werden müssen.

In einem Fall war ein verbautes Gewindefahrwerk in einem Mercedes-Benz so eingestellt, dass auf der Hinterachse kein Restgewinde mehr vorhanden war. Da der Fahrzeugführer weder entsprechende Genehmigungsunterlagen für das Fahrwerk nachweisen und die Fahrwerkseinstellung aufgrund der Tiefe nicht beweiserheblich dokumentiert werden konnte, wurde er Pkw sichergestellt. Das Fahrzeug wird nun einem Gutachter vorgeführt, der die Veränderung hinsichtlich der Legalität und des Gefahrenpotentials beurteilt.

Insgesamt wurden 18 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und zwei Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gefertigt.

15 Mal wird die zuständige Zulassungsbehörde über die festgestellten Mängel informiert und in zwei Fällen werden Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.

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3 Kommentare

  1. Solche Vergehen sind ja furchtbar und schaden der Allgemeinheit immens. Spaß beiseite, für solche Bagatellfälle gibt es genauste Regeln mit entsprechenden Bußgeldern. Schließlich handelt es sich um Leute denen man damit das Geld aus der Tasche ziehen kann . Für schwerste Straftaten die andere Leute begehen gibt es das leider nicht. Umstände die es einem sehr schwer machen unser Rechtssystem noch für voll zu nehmen!

  2. Verdunkelte vordere Scheiben sieht man auch bei vielen Ukrainischen Fahrzeugen.
    Woher ich das weiß?
    Das sieht man am Nummernschild.
    Ähh. Sollten die nicht spätestens ab 1. April 2024 umgemeldet werden?
    (Oder war das ein Aprilscherz?)
    Sieht unsere Polizei das nicht? Oder will sie das nicht sehen?
    Eine abgelaufene TÜV-Plakette wird auf 100m erkannt.

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