SAARBRÜCKEN. Die vom Saar-Landtag beschlossene Besetzung des sogenannten Yeboah-Untersuchungsausschusses mit drei SPD- und zwei CDU-Mitgliedern verletzt die AfD-Fraktion nicht in ihren Rechten.
Das teilte der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken mit. Der Antrag der AfD werde «vollumfänglich zurückgewiesen». Die AfD hatte unter anderem fehlende parlamentarische Mitwirkungsmöglichkeiten beklagt. Dazu teilte der Verfassungsgerichtshof mit, die Verfassung des Saarlandes gewähre den Fraktionen keinen Anspruch auf ein Grundmandat in einem Untersuchungsausschuss.
Im Fokus des Ausschusses steht der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Dabei starb der 27 Jahre alte Samuel Yeboah aus Ghana. Der Ausschuss soll unter anderem etwaige Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen nach dem Anschlag klären. Im Saarland regiert die SPD allein. Im Landtag stellt sie 29 Abgeordnete. Die CDU hat 19 Sitze, die AfD 3.