Partei zurecht ausgeschlossen: AfD-Antrag zu Yeboah-U-Ausschuss zurückgewiesen

Benachteiligen SPD und CDU im Landtag die AfD bei der politischen Mitwirkung? Für die Besetzung eines Ausschusses findet das höchste Gericht des Saarlandes klare Worte.

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Blick auf den Landtag des Saarlandes. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

SAARBRÜCKEN. Die vom Saar-Landtag beschlossene Besetzung des sogenannten Yeboah-Untersuchungsausschusses mit drei SPD- und zwei CDU-Mitgliedern verletzt die AfD-Fraktion nicht in ihren Rechten.

Das teilte der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken mit. Der Antrag der AfD werde «vollumfänglich zurückgewiesen». Die AfD hatte unter anderem fehlende parlamentarische Mitwirkungsmöglichkeiten beklagt. Dazu teilte der Verfassungsgerichtshof mit, die Verfassung des Saarlandes gewähre den Fraktionen keinen Anspruch auf ein Grundmandat in einem Untersuchungsausschuss.

Die Besetzung des Ausschusses mit fünf Mitgliedern wahre den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, nach dem jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein müsse, hieß es. «Ausgehend von der konkreten Sitzverteilung im 17. Landtag des Saarlandes entfielen bei einer Ausschussgröße von fünf Mitgliedern nach der verfassungsrechtlich zulässigen Berechnungsmethode d`Hondt drei ordentliche Mitglieder auf die SPD-Fraktion und zwei auf die CDU-Fraktion.» Der AfD stehe nur eine beratende Mitgliedschaft zu.

Im Fokus des Ausschusses steht der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Dabei starb der 27 Jahre alte Samuel Yeboah aus Ghana. Der Ausschuss soll unter anderem etwaige Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen nach dem Anschlag klären. Im Saarland regiert die SPD allein. Im Landtag stellt sie 29 Abgeordnete. Die CDU hat 19 Sitze, die AfD 3.

 

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