MAINZ. Sechs Wochen sind manchen nicht genug: Familien, deren Kinder vor oder direkt nach den Ferien nicht zum Unterricht kommen, drohen in Rheinland-Pfalz Konsequenzen bis hin zu Geldbußen. Wer ohne Entschuldigung oder Beurlaubung dem Unterricht fernbleibe, begehe eine Ordnungswidrigkeit, erklärte das rheinland-pfälzische Bildungsministerium in Mainz.
Gegen Schülerinnen und Schüler könnten dann schulische Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, von Verweisen bis hin zum Schulausschluss. Auch könne es dazu kommen, dass Vertreter des Ordnungsamtes oder die Polizei die Schüler in die Schule bringen, sogenannte Zwangszuführungen, wie das Ministerium erklärte. Fortgesetzte Verstöße gegen die Schulpflicht könnten mit einer Geldbuße geahndet werden, maximal können 1500 Euro fällig werden. Eine landesweite Statistik zu solchen Fällen gibt es laut Ministerium nicht.
Beurlaubung aus «wichtigem Grund» möglich
Grundsätzlich erlaubt das rheinland-pfälzische Schulgesetz eine Beurlaubung vom Unterricht aus «wichtigem Grund», die erfolgt durch die Schulleitung. Ob ein Grund wichtig sei, entscheide die Schulleitung nach Ermessen, das könne die Beerdigung eines Angehörigen sein oder ein wichtiger Termin, der nicht außerhalb der Unterrichtszeit machbar ist.
Die Buchung einer Reise aber, die vor dem Ferienbeginn losgeht, sei in der Regel kein wichtiger Grund, betonte das Ministerium. Gebe es erhebliche Zweifel an der Richtigkeit von Angaben der Eltern, könne ein ärztliches, gegebenenfalls auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. «Es muss aber im Einzelfall abgewogen werden und der begründete Verdacht einer unrichtigen Krankmeldung vorliegen», erklärte das Bildungsministerium in Mainz. Kontrollen ohne konkreten Anlass an Flughäfen oder Bahnhöfen sind in Rheinland-Pfalz indes nicht geplant, wie das Innenministerium mitteilte. (Quelle: dpa)
Sehr geehrte Leute, Leser und Ministerium.
Wer Urlaub bezahlen kann, macht sich wenig Gedanken darum, wer keine Ferien bezahlen kann.
Natürlich sollte die Familie in der Ferienzeit verreisen, doch um einige wenige Tage könnte man doch Kulanz walten lassen.
Sonst werden doch wieder die bestraft, die aus Gründen der Ersparnis die mit Kindern nötig ist, in Urlaub fahren, weil evtl günstiger gebucht werden konnte.
Kleingeister!
Hallo Frau Feith, Sie sind aber gut drauf!
Überraschen Sie doch einmal Ihren Arbeitgeber damit, falls Sie einem bezahlten Job nachgehen. Erklären Sie dem, 2-3Tage vor dem geplanten und eingereichten Jahresurlaub in Urlaub zu fahren, da zu diesem Zeitpunkt eine Urlaubsreise günstiger ist. Er wird begeistert sein!!
Regeln, Vorschriften und Gesetze gelten nur für Andere, für Sie sind das Empfehlungen.
Ich kann der Meinung von „Weber“ nur zustimmen.
Kinder/Schüler von weniger betuchten Eltern sitzen eben bis Schulferienbeginn … Pech.
Passt in unsere heutige EGOmanie.
@Barbara Feith,
…ach…und die Kinder, jener Eltern,
die sich gar keinen Urlaub leisten
können, sitzen dann bis zum
letzten Schultag, ihren Unterricht
ab..,während die, die sich an keine
Regeln halten, schon in der Sonne
liegen…
Ich glaube, das in Ihrem Oberstübchen
nicht eimal ein Kleingeist zuhause ist.
Und was ist mit den Lehren und Lehrerinnen? Warum kontrolliert die keiner wie lange die Urlaub machen? Ich finde es immer erschreckend zu sehen wie lange so manch einer von denen in Urlaub ist…
„Klarstellen“ tun in diesem Land immer noch die Gerichte und nicht die Ministerien.
Eine Sache geht aus dem Beitrag und den Kommentaren klar hervor. Schule ist in Deutschland kostenlos, oftmals aber auch umsonst.