Tödlicher Asylheim-Brandanschlag: Revision gegen Freispruch in Beihilfeprozess

Das Urteil im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim wird zunächst nicht rechtskräftig, die juristische Aufarbeitung des Falles von vor 33 Jahren geht weiter.

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Teilnehmer einer Gedenkkundgebung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah haben an einem Gedenkstein Blumen abgelegt. Foto: Harald Tittel/dpa

KOBLENZ/SAARLOUIS. Nach dem Freispruch in dem Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor 33 Jahren hat der Generalbundesanwalt Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eingelegt. Das teilte eine Sprecherin in Karlsruhe auf Anfrage mit, zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet.

Fall des getöteten Samuel Yeboah sorgte bundesweit für Aufsehen

In dem Verfahren ging es um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Dabei starb 1991 der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Laut Bundesanwaltschaft soll er von den Worten des Mannes, der nun in dem Beihilfe-Verfahren in Koblenz auf der Anklagebank saß, bestärkt worden sein und daraufhin das Feuer gelegt haben.

Der 55-Jährige war vor dem OLG unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden. In der Urteilsverkündung hieß es dann aber, eine psychische Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen. (Quelle: dpa)

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