Ex-Freundin ermordet und in der Eifel verbrannt: Urteil gefallen

Im Dezember 2020 wird in Köln eine Frau erschossen und an einem Feldweg in Rheinland-Pfalz verbrannt. Nun kommt der damalige Lebensgefährte des Opfers wegen heimtückischen Mordes lebenslang in Haft.

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Daniel Vogl/dpa/Symbolbild

KÖLN/OCHTENDUNG. Für den heimtückischen Mord an seiner Ex-Freundin hat das Kölner Landgericht am Donnerstag einen 37-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter sahen es in dem Revisionsprozess als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau Ende 2020 in Köln mit zwei Kopfschüssen tötete und ihre Leiche bei Ochtendung im Norden von Rheinland-Pfalz anschließend verbrannte.

In einem ersten Prozess zu dem Fall hatte das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Kölner Landgericht zurückverwiesen.

«An der Täterschaft des Angeklagten besteht für die Kammer kein Zweifel», sagte der Vorsitzende Richter und verwies auf zahlreiche Indizien, unter anderem DNA-Spuren des Angeklagten an der Tatwaffe sowie Schmauchspuren an seiner Hand und Hose. Die Verurteilung wegen heimtückischen Mordes begründete das Gericht damit, dass der Angeklagte die «Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Gesinnung» ausgenutzt habe, als er die 31-Jährige durch die offene Beifahrertür oder das geöffnete Beifahrerfenster von hinten erschossen habe. Die Tat sei als «zielgerichtetes, organisiertes Handeln» zu bewerten.

Anschließend brachte der Angeklagte die Leiche zusammen mit einem Bekannten ins rheinland-pfälzische Ochtendung. Dort hätten die Männer die Leiche am Rand eines Wirtschaftswegs «abgelegt, mit Kraftstoff übergossen und angezündet», hieß es im Urteil. Die verbrannte Leiche wurde tags darauf von Spaziergängern gefunden.

Motive der Tat seien «Eifersucht und Besitzdenken» des Angeklagten gewesen. Er habe nicht gewollt, dass die 31-Jährige eine neue Beziehung eingehe. Außerdem habe der Türke seine eigene Familie – mit Ehefrau und zwei Kindern – retten wollen. Denn die Ehefrau habe von der Affäre ihres Mannes erfahren und wenige Tage vor der Tat die Scheidung eingereicht.

Das nun ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 37-Jährigen kündigte Revision an.

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