TRIER. Nachdem der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe im vergangenen Dezember das Urteil des Trierer Landgerichts im Strafprozess gegen Amok-Fahrer wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben hat, wird der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten in Teilen neu aufgerollt. Der 54-jährige Amok-Fahrer war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Wie der Volksfreund nun berichtet, könnte wichtige Vorentscheidung für das bevorstehende Urteil bereits gefallen sein. Seit Mittwoch liege den Prozessbeteiligten eine erste Fassung des psychiatrischen Gutachtens über den aus Zewen stammenden Angeklagten vor. Dieses bestätige die Einschätzung des Erstgutachters, nach der der Amokfahrer an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen leide.
Laut Volksfreund komme auch der neue Gutachter Professor Dr. Jürgen L. Müller zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zur Tatzeit „zwar vermindert schuldfähig war, aber nicht gänzlich schuldunfähig“. Der Trierer Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk äußerte daher gegenüber dem Blatt die Einschätzung, dass es somit bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in der Psychiatrie bleiben werde, vermutlich mit anschließender Sicherungsverwahrung, so dass der Amokfahrer auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht auf freien Fuß gesetzt werde. Schaffarczyks Kollege Thomas Roggenfelder sehe das ähnlich.
Müllers Gutachten soll voraussichtlich am übernächsten Mittwoch im Prozess vorgetragen werden. Mit einem Urteil wird für den 6. Mai gerechnet. (Quelle: Trierischer Volksfreund)
















