Neue Sondernutzungssatzung für Trier geplant: Das ist verboten – das wird erlaubt

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Die Simeonstraße in Trier. Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Die bisherige Sondernutzungssatzung der Stadt Trier ist über 20 Jahre alt. Nun liegt eine Neufassung vor, über die der Stadtrat am 16. April abstimmen soll, wie der Volksfreund berichtet.

Nach der neuen Satzung werden Anhänger und Fahrzeuge zu Werbezwecken in Zukunft nicht mehr genehmigt. Verboten sind ferner das Aufbringen von Aufklebern oder Farbe auf der Straße, Werbefahnen in Flügelform sowie mannshohe Speisekarten. Sog. „Kundenstopper“ bleiben dagegen erlaubt.

Erlaubt werden mit der neuen Satzung auch Pflanzkübel vor Läden sowie zur Abgrenzung von Gastro-Terrassen, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt bleibt. Auch Stehtische sind jetzt auf Gastro-Terrassen erlaubt, allerdings nur einer pro fünf Sitzgelegenheiten. Erlaubt werden außerdem große Gastro-Schirme, die an der Unterseite beleuchtet oder an denen Infrarot-Wärmestrahler befestigt sind, sowie Service-Theken.

Ferner sind Stühle und Sitzbänke vor Geschäften gegen Genehmigung für 100 bis 150 Euro sowie eine Gebühr von zehn Euro pro Quadratmeter zulässig. Die Beschränkung, dass Straßenmusikanten maximal als Quartett auftreten dürfen, entfällt. Größere Rampen werden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

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