Schlappe für die AfD bei Gericht: Kein Anspruch auf reservierten Saal

Die AfD war sicher, einen Saal fest gemietet zu haben. Die entsprechende Kommune in der Pfalz widersprach. Der Streit landete vor Gericht - nun wurde entschieden.

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Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht in einem Raum eines Richters neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa

NEUSTADT/WEINSTRAßE. Die Stadt Annweiler am Trifels muss der AfD nicht den Hohenstaufensaal für eine am 23. März geplante Veranstaltung überlassen. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag mit.

Die Partei habe das Angebot der Kommune auf Abschluss eines Mietvertrags weder frist- noch formgerecht angenommen, und die Verhandlungen seien so über das Stadium einer Reservierung nicht hinausgekommen, hieß es. Der Antrag der AfD, mit einem einstweiligen Rechtsschutz den Saal nutzen zu können, werde daher abgelehnt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig. (Quelle: dpa)

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