KOBLENZ/SAARLOUIS. Im Prozess gegen einen 54-Jährigen um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis 1991 soll am heutigen Dienstag (9.30 Uhr) der Hauptbelastungszeuge aussagen. Dem Angeklagten wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vor.
Er muss sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verantworten. Das OLG hatte im vergangenen Jahr einen 52 Jahre alten Deutschen für den Brandanschlag mit einem Toten unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Der Hauptbelastungszeuge soll laut Bundesanwaltschaft am Abend vor dem Brandanschlag 1991 mit dem Verurteilten und dem nun Angeklagten in einer Kneipe gewesen sein. Die drei Männer seien nach vorherigen Aussagen des Hauptbelastungszeugen Teil einer Nazi-Skinhead-Gruppierung gewesen. In der Kneipe sollen die Männer laut Anklage über die damaligen Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Ostdeutschland geredet haben.
Der 54 Jahre alte angeklagte Deutsche habe dabei den Satz gesagt: «Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.» Von diesen Worten soll der mittlerweile Verurteilte laut Bundesanwaltschaft beeinflusst und bestärkt worden sein, die Unterkunft in Saarlouis anzustecken.
Der 54 Jahre alte Angeklagte bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Tatvorwurf gegen ihn. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: dpa)














