PKW „auf dem Boden abgelegt“: Polizei zieht Auto mit verbotenem „Airride“ aus dem Verkehr

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Foto: Polizeidirektion Trier

HOPPSTÄDTEN-WEIERSBACH. In der Nacht zum 24.2.2024 wurde ein offenkundig modifizierter Hyundai i30N auf dem Gelände der Esso Tankstelle in Hoppstädten-Weiersbach durch Beamte der Polizeiinspektion Birkenfeld kontrolliert.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 war ein Luftfahrwerk (Airride) eingetragen.

Bei solchen Fahrwerken wird Druckluft durch einen Kompressor in die Luftfeder/Luftbalg geleitet oder abgepumpt, wodurch das Fahrzeug höher- oder tiefergelegt werden kann. Gesteuert wird dies in der Regel elektronisch durch eine Fernbedienung oder etwa das Smartphone. Solche Systeme unterstehen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen. So muss bei Abweichung des genehmigten Betriebsdrucks beispielsweise ein akustisches Warnsignal ertönen. Zudem müssen bei Systemausfall die Notlaufeigenschaften noch weiterhin gegeben sein. Dies bedeutet, dass bei der niedrigsten Fahrwerkseinstellung, also bei einem Druck von 0,0 Bar, das Fahrzeug noch zu einem gewissen Grad lenkbar sein muss, um etwa noch die Straße verlassen zu können. Durch den Einbau von Federwegsbegrenzern kann dies zum Beispiel gewährleistet werden.

Luftfahrwerke, die derart manipuliert/eingestellt sind, dass das Fahrzeug quasi „auf dem Boden abgelegt“ werden kann, sind mit den geltenden Vorschriften nicht vereinbar und somit unzulässig. Durch solche Veränderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Bei der Prüfung all dieser Eigenschaften ergaben sich bei dem Hyundai jedoch Anhaltspunkte auf erhebliche Sicherheitsmängel. So hatten die Räder bei einer Einstellung des Fahrwerks von 0,0 Bar und einer Lenkeinstellung von deutlich weniger als 1/4 Umdrehung Kontakt mit der Innenseite des Kotflügels. Demnach wurden mutmaßlich die Federwegsbegrenzer ausgebaut/manipuliert oder diese erfüllten infolge von Verschleiß/Mangel nicht mehr den vorgesehenen Zweck. Zudem wurde bei Abweichung des eingetragenen Betriebsdrucks kein Warnsummer aktiviert.

Der Hyundai wurde sichergestellt und wird einer Prüfstelle zur Begutachtung vorgeführt. Werden die polizeilichen Feststellungen auch durch einen Gutachter bestätigt, drohen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter Geldbußen im dreistelligen Bereich sowie Punkte in Flensburg. Die entstanden Kosten für Gutachter und Abschleppdienst werden in diesem Fall ebenfalls zulasten des Fahrzeugführers gehen. Der notwendige Umbau dürfte hier jedoch womöglich den größten Kostenfaktor darstellen, da dies nicht selten mehrere tausend Euro Materialkosten und Arbeitslohn für die Betroffenen bedeutet.

Die Polizei rät daher dringend, solche Umbauten von Fachfirmen durchführen zu lassen und sich stets an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Das erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr und schont letztendlich auch den Geldbeutel der Betroffenen Personen. (Quelle: Polizeidirektion Trier)

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