Diese Anklage macht fassungslos! Ehepaar aus Mettlach soll Pflegekinder massivst gequält werden

2
Die beiden Angeklagten sitzen neben ihrem Verteidiger im Landgericht Saarbrücken.Katja Sponholz/dpa

SAARBRÜCKEN. Ein Ehepaar aus Mettlach muss sich seit Montag vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Februar 2002 bis Dezember 2011 mehrere Pflegekinder gequält und misshandelt zu haben. Dabei handelte es sich um drei Geschwister, die mit sechs und sieben Jahren zu dem Paar kamen, als ihre leibliche Mutter gestorben war. Der Mann soll zudem ein Mädchen sexuell missbraucht haben.

Laut Anklage sollen die Kinder unter anderem von der Pflegemutter geschlagen und getreten worden sein. Sie sollen keine warmen Mahlzeiten bekommen haben. Sie hätten ohne Erlaubnis nicht miteinander sprechen dürfen und hätten als Bestrafung stundenlang in Unterwäsche oder nackt im Hof oder im Teich stehen müssen.

Die Angeklagte (53) sagte vor Gericht, sie sei fassungslos gewesen, als sie von den Vorwürfen gehört habe. Niemals hätte sie einem ihrer Kinder, ob leiblich oder angenommen, Schaden zugefügt.

Der Verteidiger geht davon aus, dass die Schilderungen der Nebenkläger auf Erfahrungen mit der leiblichen Mutter zurückgehen. Er kündigte an, viele Fotos aus dem Familienleben mit den Pflegeeltern zeigen zu wollen, die belegten, dass das, was die Zeugen behaupteten, in keiner Weise damit in Einklang stehe.

Bis zum 8. Mai sind 17 weitere Prozesstage angesetzt.

(dpa)

Vorheriger ArtikelSchrecklicher Unglücksfall: Vierjährige strangulierte sich mit Spielzeug auf Rutsche
Nächster ArtikelBereits gute Kontakte – Isjum in der Ostukraine soll neue Partnerstadt Triers werden

2 Kommentare

  1. Fassungslos macht hier ebenfalls wieder das Vollversagen des Jugendamtes, das von diesem Missbrauch 9 Jahre lang nichts bemerkt hat !? Tolle Leistung!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.