TRIER. Silvesternacht im vergangenen Jahr in der Trierer Innenstadt: Das von der Stadt Trier erlassene „Böller-Verbot“ auf dem Trierer Hauptmarkt greift erfolgreich und hat dennoch einen unschönen Nebeneffekt: In der direkt angrenzenden Simeonstraße „knallt“ es umso mehr, auch Raketen werden aus der Hand in Richtung von Menschengruppen geschossen und das inmitten der dicht bebauten historischen Straße und zwischen der noch hängenden Weihnachtsbeleuchtung. Ein „Böller-Verbot“ für den entsprechenden Bereich gibt es auch in diesem Jahr nicht – wie wird es also in diesem Jahr werden?
Den Eindruck, dass viele “Feuerwerksfreunde” aufgrund des Verbotes auf dem Hauptmarkt einfach wenige Meter weiter auf die Simeonstraße auswichen um dort entsprechend Feuerwerk zu zünden, teilten viele Besucherinnen und Besucher die sich zum Neujahr in der Trierer Simeonstraße zusammenfanden. Während der Trierer Hauptmarkt kaum Besucher fand, herrschte in der Simeonstraße ein reges Treiben mit sehr vielen Menschen und jeder Menge Pyrotechnik.

Ein entsprechender Zusammenhang sei zumindest nicht auszuschließen, teilte der Pressesprecher der Stadt Trier, Michael Schmitz, hierzu damals auf lokalo.de Nachfrage mit und betonte, dass die Allgemeinverfügung des Verbotes auf dem Hauptmarkt ihre ursprüngliche Zielführung jedoch erfüllt habe und daher als positiv und gerechtfertigt bewertet werde.
++ VIDEO aus Trier – HIER feuert ein Mann eine Rakete in Richtung von Personengruppen ++
Auch in diesem Jahr hat die Stadt Trier eine Allgemeinverfügung den Hauptmarkt erlassen, doch warum nicht auch auf der Simeonstraße?
„Eine Allgemeinverfügung – wie das Böllerverbot an Silvester auf dem Hauptmarkt – kann nur anlassbezogen ausgesprochen werden. Anlass für das Verbot auf dem Hauptmarkt ist die Tatsache, dass es am Jahreswechsel 2019/2020 eine ganze Reihe von Rettungsdiensteinsätzen an Silvester auf dem Hauptmarkt gab, durch übermäßigen Alkoholkonsum und durch Feuerwerkskörper“, teilt die Stadt hierzu auf lokalo.de Nachfrage mit.
Ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im ganzen Stadtgebiet oder eine Erweiterung auf einzelne Straßenzüge „auf Verdacht“ sei deshalb nicht möglich. Es braucht einen konkreten Anlass. Die Polizei vermeldete für den Jahreswechsel 2022/2023, dass er „aus polizeilicher Sicht in der Gesamtbetrachtung ruhig“ verlief, so eine Pressesprecherin der Stadt Trier.
Keine Voraussetzungen für eine Erweiterung der Verbotszone
Im letzten Jahr erklärte Michael Schmitz gegenüber lokalo.de: “Ein Böllerverbot per kommunaler Allgemeinverfügung greift beschränkend in Bundesrecht ein und ist daher nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und bei Vorliegen konkreter Gefahrenmomente rechtskonform. Diese Voraussetzungen gab es für den Hauptmarkt aufgrund vergangener Vorkommnisse und der dortigen örtlichen Gegebenheiten – für weitere Bereiche gab es diese Voraussetzungen nicht.
Für eine Erweiterung der Verbotszone, welche die Stadt Trier auf Nachfrage in den kommenden Jahren nicht ausschließt, benötigt es also erst einen konkreten „Anlass“. Es bleibt also zu hoffen, dass dieser in diesem Jahr nicht gegeben wird und es auch in diesem Jahr aus polizeilicher Sicht ruhig bleibt. Eine entsprechende Anfrage bei der Polizei Trier zur Einschätzung der Situation in diesem Jahr blieb unbeantwortet.
Wie wäre es, wenn in größeren Städten Profis zentral für die gesamte Stadt das Silvesterfeuerwerk zünden und private Feuerwerke generell untersagt würden?
Mir ist durchaus bewusst, dass der Verkauf von Feuerwerken an Privatpersonen den Supermärkten und Baumärkten stattliche Einnahmen sichert. Allerdings wäre es sicherer, wenn ausschließlich Profis fürs Feuerwerk zuständig wären. Die müssen schließlich nüchtern bleiben.
@Manuela Dienhart,
träumen ist auch eine Möglichkeit,
sein Leben an der Realität vorbei
zu fristen…