Weihnachtsamnestie in Rheinland-Pfalz: 77 Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen

Unterm Tannenbaum statt hinter Gittern: Auch in diesem Jahr lässt die Justiz in Rheinland-Pfalz vor Weihnachten mehrere Häftlinge vorzeitig frei. Die Voraussetzungen müssen aber stimmen.

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Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

MAINZ. Mit Blick auf Weihnachten hat die Justiz in Rheinland-Pfalz bereits 77 Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen. Bis Anfang nächsten Jahres könnten im Zuge der sogenannten Weihnachtsamnestie noch vereinzelt weitere Entlassungen folgen, teilte das rheinland-pfälzische Justizministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mit.

Im vergangenen Jahr hatten insgesamt 90 Gefangene von der Regelung profitiert. In den Genuss der Haftverkürzung kommen nach Angaben des Ministeriums nur Häftlinge, die ohnehin in dieser Zeit freigekommen wären. Mit dem «Gnadenerweis» solle ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden, denn vor Weihnachten könnten sie sich noch um Behördengänge, Job- oder Wohnungssuche kümmern. An den Feiertagen und zum Jahreswechsel sind Ämter oft geschlossen.

Eine Weihnachtsamnestie kommt nicht für alle Verurteilten in Betracht. So sei eine frühere Entlassung ausgeschlossen, wenn der Gefangene wegen Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde.

Darüber, wie viele Tage im Schnitt erlassen werden, gibt es laut Ministerium keine Statistik. Grundsätzlich könnte es maximal der festgelegte Zeitraum vom 15. November bis 6. Januar 2024 – also 53 Tage, sein. «Nur wer in diesem Zeitraum seine Strafe vollständig verbüßt hätte, bekommt die in diesen Zeitraum fallende Zeit erlassen», sagte der Sprecher.

Anfang Dezember befanden sich 221 weibliche und 2703 männliche Gefangene in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen. (Quelle: dpa)

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