TRIER. Am heutigen Dienstag, hat die Erste Trierer Schwurgerichtskammer einen 56-jährigen Trierer wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wurde ebenfalls angeordnet.
Der grausame Vorfall ereignete sich vor über elf Jahren, als der Angeklagte die 57-jährige Frau in ihrer Wohnung in Trier mit einem Wollschal erwürgte – Auslöser war der Streit um ein Kuscheltier.
Der Mord an der Triererin war nicht der einzige Akt der Gewalt des Angeklagten. Einen Monat nach der Tat in Trier tötete er einen wehrlosen Obdachlosen in Rüsselsheim mit einem Zimmermannshammer. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den gelernten Maurer und Verputzer im Jahr 2013 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für dieses Verbrechen.
Damalige Freundin schwieg vor Gericht
Die damalige Freundin erhielt zwölf Jahre wegen Totschlags. Sie gestand später den Trierer Ermittlern Details über das Verbrechen in Trier. Das Motiv für den Mord in Trier soll ein Streit um ein Kuscheltier gewesen sein, nämlich einen Stofffrosch mit aufgedruckten Herzen. Die als Zeugin geladene Frau schwieg jedoch vor Gericht.
Leichenfund in Trier-Nord durch Hausmeister
Der Leichnam des Opfers wurde erst vier Jahre nach dem Tod der 57-Jährigen auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses in Trier-Nord entdeckt. Ein Hausmeister, der den Dachboden räumen sollte, fand die mumifizierte Tote, die in zwei Decken eingewickelt war. Der Leichnam war mit weißem Granulat bedeckt, vermutlich Katzenstreu, um den Geruch zu überdecken.