Einbrüche und Geldautomaten-Sprengungen: 220 Fahrzeuge bei Großeinsatz kontrolliert

0
Foto: Polizeipräsidium Trier/Archiv

MITTELRHEIN/HUNSRÜCK/MOSEL. Im Zusammenhang mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit und den damit einhergehenden Zunahmen von Wohnungseinbrüchen führten mehrere Dienststellen eine Großkontrolle durch.

Beteiligt waren die Polizeiinspektion Boppard seit Mittwochnachmittag, gemeinsam mit der Polizeiinspektion Simmern, der Polizeiwache Brodenbach, der Polizeiautobahnstation Mendig sowie der Polizeiinspektion Bingen in ihren Dienstgebieten (Bereich Mittelrhein/Hunsrück/Mosel) mit Unterstützung der Kriminaldirektion Koblenz, des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, der Diensthundestaffel, der Polizeidirektion Mayen und der Verkehrsdirektion Koblenz in ihren Zuständigkeitsbereichen. Zur Bekämpfung von Straftaten in den Deliktsbereichen Wohnungseinbruchsdiebstahl, Geldautomaten-Sprengungen, Kraftfahrzeug-Sachwertdelikten sowie Planenschlitzen wurden Personen- und Fahrzeugkontrollen, hauptsächlich auf der BAB 61, der B327, B50 und der L214, durchgeführt.

Es wurden sowohl stationäre Kontrollstellen als auch offene und verdeckte Mobil- und Aufklärungsstreifen in zuvor festgelegten Sektoren der beteiligten Dienststellen betrieben. Neben der Entfaltung eines präventiv abschreckenden Charakters führte der Einsatz weiterhin zur Aufdeckung diverser Verkehrsdelikte, u.a. mehrerer Fahrten ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Verstößen gegen das Pflichtversicherungs-, Waffen- sowie dem Betäubungsmittelgesetz. Insgesamt wurden bis in die frühen Morgenstunden knapp 220 Fahrzeuge sowie 290 Personen kontrolliert. (Quelle: Polizeidirektion Koblenz)

Vorheriger Artikel+++ lokalo.de Blitzer-Service am Donnerstag: Hier gibt es heute Kontrollen +++
Nächster ArtikelNach sinkendem Trend im Oktober: Neue Arbeitsmarktdaten für RLP werden vorgestellt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.