Strafprozess in Trier: Maskenverweigerer beschimpfte Biomarkt-Mitarbeiter als “Kamelf*cker”

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Foto: pixabay/Symbolbild

TRIER. Am 2.11.2023 beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Hausfriedensbruchs in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, in einem Fall zudem in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 29-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, am 31.1.2023 und 1.2.2023 Mitarbeiter eines Biomarkts in Trier beleidigt und verletzt zu haben, da er sich über eine Ermahnung wegen einer nicht getragenen Maske geärgert haben soll. Zudem soll er der Aufforderung, das Geschäft zu verlassen nicht Folge geleistet haben.

Am 31.1.2023 soll er sich ohne die zum damaligen Zeitpunkt erforderliche Maske in dem Ladengeschäft aufgehalten haben, wobei er sich auf ein ärztliches Attest, dass ihn von der Maskenpflicht befreit, berufen haben soll. Dies habe andere Kunden gestört. Der Angeklagte habe diese Kunden lautstark angesprochen, ihn nicht anzusprechen. Als daraufhin eine Mitarbeiterin des Geschäfts ihn aufgefordert habe, die anderen Kunden nicht zu provozieren, soll er ihr den Mittelfinger gezeigt haben. Auf die darauffolgende Aufforderung, das Geschäft zu verlassen, soll er zunächst nicht reagiert haben, bis die Mitarbeiterin gedroht habe, das Ordnungsamt zu informieren.

Am 1.2.2023 soll der Angeklagte gemeinsam mit seiner Ehefrau das Geschäft erneut aufgesucht haben, wobei es zunächst zu einer erneuten verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und der Mitarbeiterin des Marktes gekommen sei. Als ein weiterer Mitarbeiter den Angeklagten aufgefordert habe, das Geschäft zu verlassen, habe er dem nicht Folge geleistet. Danach soll dieser Mitarbeiter versucht haben, den Angeklagten aus dem Geschäft zu schieben, woraufhin der Angeklagte diesen als „Kamelficker“ beleidigt haben soll. Bei der Auseinandersetzung soll der Mitarbeiter Schmerzen an der linken Hand erlitten haben. Beim Verlassen des Geschäfts habe der Angeklagte einen Plastikmülleimer mit einem Tritt zerstört, wodurch Sachschaden in Höhe von 40,- Euro entstanden sein soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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