Rotes Kreuz Bitburg-Prüm: Vier neue Lebensretterinnen und -retter bestehen Prüfung

0
Die neuen, frisch ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und -sanitäter 2023 mit der Leitung Rettungsdienst und der Geschäftsführung (v.l.n.r.): Thomas Nußbaum (stellv. Leiter Rettungsdienst), und Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann bei der offiziellen Examensfeier in Nackenheim. Foto: DRK Bitburg-Prüm

BITBURG-PRÜM. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Eifelkreis Bitburg-Prüm konnte dieser Tage vier neue Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zur bestandenen Prüfung gratulieren.

In einer schön gestalteten Examensfeier in der Carl Zuckmayer-Halle in Nackenheim gratulierte die Leitung Rettungsdienst (Manfred Böttel und Thomas Nussbaum), die leitende Praxisanleiterin Birthe Thomsen und DRK-Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann den neuen Notfallsanitäterinnen und -sanitätern zum erfolgreichen Examen der dreijährigen Berufsausbildung.

„Die Notfallsanitäter*innen-Ausbildung ist eine herausfordernde und hochwertige notfallmedizinische Ausbildung, die hohe Anforderungen an alle Absolventen gestellt hat. Daher sind wir sehr froh darüber, dass alle im Eifelkreis auch ihre berufliche Heimat gefunden haben“, so Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann in seinen abschließenden Worten.

Die neuen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter und Lebensretter heißen: Nico Nahrings (Prüm), Alina Rossler (Watzerath), Kira Mögling (Wittlich) und Jannis Krötz (Prüm). Besonders zu erwähnen ist, dass Kira Möglich zu den 18 Jahrgangsbesten mit der Note 1 zählt. Insgesamt erhielten 79 ihr Examen. (Quelle: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bitburg-Prüm e.V.)

Vorheriger Artikel“Zunehmende Arzneimittel-Engpässe”: RLP und drei weitere Länder kritisieren den Bund
Nächster Artikel++ Wetterumschwung in der Region: Starkregen, Hagel, stürmische Böen am Nachmittag möglich ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.