Ehefrau erdrosselt und vergraben: Urteil im Mordprozess gefallen

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Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Weil er seine Frau heimtückisch ermordet haben soll, ist ein 56-Jähriger aus dem Saarland am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Saarbrücken sah es als erwiesen an, dass der deutsche Angeklagte im Februar seine 53-jährige Ehefrau im Keller des Hauses mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben hatte.

Dabei habe der vierfache Vater heimtückisch gehandelt. Er habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau ihn verlassen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mordmerkmal niedriege Beweggründe nicht gegeben

Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sahen die Richter im Gegensatz zur Oberstaatsanwältin nicht. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von unter 15 Jahren plädiert. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte gesagt, es tue ihm leid, was er seiner Frau und seinen vier Kindern angetan habe.

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