KARLSRUHE/SAARBRÜCKEN. Ein Saarbrücker Gerichtsurteil von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung gegen einen früheren Priester wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig.
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag mit. Eine Prüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.
Der Ex-Priester aus dem Bistum Trier war am 23. Februar 2023 verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen zu dulden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.