KARLSRUHE/ZWEIBRÜCKEN. Ein Rechtsstreit zu Ausnahmen von der Sonntagsruhe für Geschäfte um den kleinen Flugplatz Zweibrücken in der Westpfalz geht in eine weitere Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken auf und verwies den Fall dorthin zurück.
Geklärt werden müsse vor allem, ob eine Sonderregel, von der vor allem ein Outlet-Center in der Region profitiert, auch nach Herabstufung des Flugplatzes zu einem Sonderlandeplatz noch wirksam ist.
Weiter sei das hohe Gut der Sonntagsruhe unter anderem mit Aspekten der regionalen Wirtschaftsförderung abzuwägen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe. Der Betreiber eines Modehauses in der Region klagt wegen unlauteren Wettbewerbs gegen einen Konkurrenten, der eine Filiale in dem Center betreibt. (Az. I ZR 144/22) (Quelle: dpa)