GEROLSTEIN. Weil er seinen “freien Blick in die Natur” verbessern wollte, begab sich ein 87-jähriger Mann aus dem Bereich der VG Gerolstein zu einem der Gemeinde Kopp gehörenden Baum und fällte diesen kurzerhand.
Dies tat er, obwohl der Baum sich nicht in seinem Eigentum befand und zudem die Verbotszeit nach den Naturschutzgesetz herrschte.
Es wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. (Quelle: Polizeidirektion Wittlich)