MAINZ. Angesichts von Schäden für Landwirte durch Krähen fordert die oppositionelle CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag Erleichterungen für begrenzte Abschüsse der Vögel. Wenn Krähen sich über ein Feld hermachten, müsse schnell mit sogenannten Vergrämungsabschüssen reagiert werden können, sagte der Abgeordnete Johannes Zehfuß am Dienstag.
Es genügten ein bis zwei solcher Schüsse – optimalerweise innerhalb von sechs Stunden. Es gehe nicht darum, die Bestände an Saat- und Rabenkrähen zu dezimieren, sondern darum, Schäden zu vermeiden.
Tage später seien solche Schüsse ohne Nutzen, erklärte der CDU-Politiker. Daher müssten die unteren Naturschutzbehörden in die Lage versetzt werden, Vergrämungsabschüsse auch an Wochenenden oder an einem Freitagabend telefonisch zu genehmigen, ein schriftlicher Antrag müsse dann nachträglich folgen können. Zehfuß betonte, die Schäden durch Krähen seien keine «Lappalie». Es könnten schnell 100.000 Euro werden. In den vergangenen 15 Jahren habe sich der Bestand der Vögel von einem bereits hohen Niveau aus verdoppelt.
Die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) hatte vergangene Woche ihrerseits von erheblichen Schäden gesprochen, die Raben- und Saatkrähen in landwirtschaftlichen Kulturen verursachten, insbesondere im Obstbau. Schmitt verwies darauf, dass die Rabenkrähe bereits dem Jagdrecht unterliege und Ausnahmegenehmigungen für deren Bejagung erteilt werden könnten. Angestrebt würden Erleichterungen für die Bejagung. Mögliche Ausnahmen auch für die Saatkrähe müssten unbürokratisch und zeitnah erteilt werden, um Schäden rechtzeitig zu verhindern. (Quelle: dpa)