Krankhaftes Horten von Tieren: Haltungsverbote wegen “Animal Hoarding” im Saarland

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Zahlreiche Wellensittiche sitzen in einer Voliere im Tierheim. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild

SAARBRÜCKEN. Aufgrund von «Animal Hoarding», dem krankhaften Horten von Tieren in großer Zahl, sind im Saarland seit 2018 insgesamt acht Haltungsverbote ausgesprochen worden. Drei habe es in diesem Jahr gegeben, zwei im Jahre 2022, teilte die Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Fretter (CDU) mit.

Die Verbote, die sich gegen verschiedene Halter richteten, seien unbefristet. In einem der acht Fälle sei es um 37 Hunde gegangen, in einem anderen um 135 Katzen, teilte die Landesregierung in ihrer Antwort weiter mit. Ein anderer Halter hatte 52 Schlangen, neun Geckos, 23 Katzen, einen Hund und sechs Hamster gehortet. Ein weiterer Fall umfasste 14 Hunde, 17 Ponys, 17 Kaninchen, elf Frettchen, 21 Mini-Schweine, neun Tauben, 14 Hühner, sechs Schlangen und eine Echse.

«Animal Hoarding» ist nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes eine krankhafte Sucht, Tiere «zu sammeln» beziehungsweise zu horten. Die Menschen halten Tiere in großer Zahl, können sie aber nicht angemessen versorgen. Oft fehlt es an Futter, Pflege, Hygiene und tierärztlicher Betreuung. (Quelle: dpa)

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