Gesundheitsminister Hoch rechnet mit Eckpunkten für Krankenhausreform bis Mitte Juli

0
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

MAINZ/BERLIN. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch geht davon aus, dass Bund und Länder bis Mitte Juli gemeinsame Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorlegen werden.

Auf der Grundlage der Eckpunkte werde eine der größten Reformen der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg gebracht, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag nach Beratungen mit seinen Länderkollegen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin. «Wir alle sind uns der Verantwortung bewusst, dass wir in den kommenden Wochen zentrale Weichenstellungen für die Gesundheit künftiger Generationen vornehmen werden.»

Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz warf Lauterbach dagegen vor, Forderungen nach einem Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zu ignorieren. «Scheinbar hat der Bund den Ernst der Lage nicht erkannt und nimmt unkontrollierte Insolvenzen in Kauf», kritisierte der Geschäftsführer Andreas Wermter.

Die Gesundheitsministerkonferenz werde sich in der kommenden Woche nahezu ausschließlich mit der Krankenhausreform beschäftigen, kündigte Hoch an. «Die Formulierung der Eckpunkte ist die Grundlage für den Referentenentwurf, der ab September in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gegeben werden soll.»

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht eine Verständigung mit den Ländern auf Eckpunkte einer Krankenhausreform in greifbarer Nähe, trotz noch offener Fragen. Man sei sehr viel weiter gekommen und habe in einigen Punkten Gemeinsamkeiten entdeckt, hatte der SPD-Politiker nach den Beratungen in Berlin gesagt. Die Reform solle wie vorgesehen am 1. Januar 2024 in Kraft treten können.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.