MAINZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung möchte ein im Februar auf Bundesebene in Kraft getretenes Gesetz zu Flächen für Windkraft schneller umsetzen.
Am Dienstag beriet das Kabinett erstmals über einen von Innenminister Michael Ebling (SPD) eingebrachten Entwurf des Windenergiegebiete-Gesetzes, das dem Ausbau der Windkraft einen weiteren Schub geben soll. Vorgesehen ist unter anderem, dass in Rheinland-Pfalz bis 2030 auf mindestens 2,2 Prozent der Flächen Windenergie produziert werden kann, wie das Innenministerium am Dienstag in Mainz mitteilte. Die Bundesregierung hatte das Ziel von 2,2 Prozent erst für das Jahr 2032 ausgegeben.
Um dieses «ambitionierte Ziel» hierzulande zu erreichen, müssten die Träger der Regionalplanung bis 2026 bereits auf 1,4 Prozent der Flächen Windenergiegebiete planen, erklärte Ebling. Derzeit sind es noch 1,2 Prozent, diese werden aktuell aber bei weitem noch nicht für Windkraft genutzt. 2,2 Prozent der Landesfläche entsprechen laut Innenministerium der Fläche von mehr als 61.000 Fußballfeldern.
Bei dem Gesetzentwurf werden den Angaben zufolge nun unter anderem die kommunalen Verbände beteiligt, bevor das Kabinett ein weiteres Mal darüber beraten und der Entwurf dann in den Landtag kommen wird. «Mit dem Gesetzentwurf möchten wir einen weiteren Schritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz gehen und unseren Beitrag leisten, um unserer Verantwortung für den Klimaschutz Rechnung zu tragen», sagte Ebling.
Im Januar war bereits das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) fortgeschrieben worden. Dadurch wurden unter anderem die Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen reduziert, und es wurde vereinbart, dass Windenergie auch in Naturpark-Kernzonen nicht vollständig ausgeschlossen wird.