SAARBURG. Wie der Volksfreund berichtet, hat das Amtsgericht Saarburg einen 67-Jährigen Heilpraktiker aus dem Kreis Trier Saarburg zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro (9000 Euro) verurteilt. Grund ist, dass der Mann über fast drei Jahre seine ehemalige Lebensgefährtin sowie Patientinnen und Patienten beim Urinieren gefilmt hat.
Der Mann versteckte Handys so auf der Praxistoilette, dass die Betroffenen den Eingriff in die Intimsphäre nicht bemerkten. Staatsanwältin Stefanie Charlier erklärte bei der Anklageverlesung, dass den Mann der Anblick urinierender Frauen erregt habe. Er gestand insgesamt 24 Taten, die zwischen Mai 2019 und Ende 2022 stattgefunden haben.
Dass der Heilpraktiker sich geständig zeigte, nicht vorbestraft ist, sich im Ermittlungsverfahren kooperativ verhielt und den Opfern eine Zahlung von 500 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich anbot, wirkte sich strafmildernd aus. Auch hat er eine Therapie begonnen. Strafverschärfend sind andererseits aus Sicht des Gerichts hingegen der lange Zeitraum, über den sich die Taten ereignet haben, und der Eingriff in einen besonders intimen Bereich bzw. der damit einhergehende, gravierende Vertrauensbruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Berufsverbot beinhaltet es nicht. (Quelle: Trierischer Volksfreund)


















schon krass, dass man für sowas nicht weggesperrt wird.
Hätte dieser widerliche Typ ein paar seiner Globuli geschluckt, hätte er keine Unschuldigen schädigen müssen.