BGH bestätigt Mordurteil – Frau erst erdrosselt, dann mit Benzin übergossen und angezündet

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Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

MAINZ. Das Mordurteil gegen einen Mann, der eine 38-Jährige erdrosselt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Schwangerschaftsabbruchs, wie das Landgericht Mainz am Montag mitteilte.

Der Mann aus dem südhessischen Bensheim soll die Frau, die er im Februar 2021 über ein Kontaktportal kennengelernt hatte, in der Nähe von Flomborn im rheinland-pfälzischen Kreis Alzey-Worms getötet haben. In der folgenden Nacht übergoss er die Leiche mit Benzin und zündete sie an. Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts mit der Tat eine außereheliche Beziehung zu der 38-Jährigen vertuschen wollen.

Frau täuschte Schwangerschaft vor

Das spätere Opfer soll ihm eine Schwangerschaft vorgetäuscht haben, da sie sich eine festere Beziehung mit dem jüngeren Mann erhofft habe. Bei einem letzten Treffen, bei dem es zur Aussprache kommen sollte, erdrosselte der Mann die Frau, so die Feststellungen des Gerichts.

Der Vorsitzende Richter hatte bei der Urteilsverkündung im Juli 2022 die Schuld des Angeklagten als zweifelsfrei bewiesen bezeichnet, auch wenn die Beweisaufnahme allein auf Indizien beruht habe. Die Verteidigung hatten maximal fünf Jahre Haft für den damals 32 Jahre alten Angeklagten gefordert.

(dpa)

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