
TRIER. Muss der Der Prozess um die Trierer Amokfahrt möglicherweise in Teilen neu aufgerollt werden? Wie der SWR unter Berufung auf ein vorliegendes Schreiben der Prozessbeteiligten vermeldet, hat der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof beantragt, das Verfahren an eine andere Kammer des Trierer Landgerichtes zurückzuverweisen.
Bei der Verurteilung im August letzten Jahres war der Amokfahrer wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ebenso wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Generalbundesanwalt sieht Schuldunfähigkeit nicht hinreichend geklärt
Wie der SWR berichtet, sieht der Generalbundesanwalt jedoch diese Unterbringung nicht ausreichend begründet. Demnach sei es nicht hinreichend geklärt worden ob der Verurteilte bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Nur weil der Amokfahrer unter einer wahnhaften Störung leide, sei er nicht automatisch vermindert schuldfähig. Nur dann ist jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik möglich, so der Rundfunk.