SAARBRÜCKEN. Besucher, Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen im Saarland müssen von diesem Mittwoch (1.3.) keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen.
Die bislang bestehende Testpflicht fällt weg, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Zuletzt war noch eine mündliche Selbstauskunft über ein negatives Corona-Testergebnis nötig, der Selbsttest durfte höchstens 24 Stunden alt sein.
In den medizinischen Einrichtungen muss aber vorerst weiter eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Regelung aufgrund des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes gelte voraussichtlich noch bis zum 7. April.
Damit enthalte die ebenfalls bis zum 7. April verlängerte Corona-Verordnung des Landes im Wesentlichen nur noch die Bestimmungen für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus. Infizierte müssen etwa außerhalb der eigenen Wohnung eine FFP2-Maske tragen. Kinder bis zehn Jahre können auch eine medizinische Maske («OP-Maske») nehmen.