Weihnachtsamnestie im Saarland: Fünf Strafgefangene werden früher entlassen

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Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Im Saarland werden in diesem Jahr fünf Strafgefangene im Zuge der Weihnachtsamnestie früher entlassen. Die Voraussetzungen für Begnadigungen – sogenannte Gnadenerweise – hätten bei ihnen vorgelegen, teilte das Justizministerium in Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Es handele sich um Gefangene, bei denen das Strafende in die Zeit bis zum 8. Januar 2023 falle.

Im vergangenen Jahr war keinem Strafgefangenen Amnestie gewährt worden. Im Jahr davor (2020) gab es drei, noch ein Jahr früher waren es acht Bewilligungen. Bei den Betroffenen lag das Strafmaß in allen Fällen unter fünf Jahren. Zudem war eine günstige Sozialprognose gegeben. Meist handelt es sich um Tage, die Häftlinge vorzeitig entlassen werden – nicht aber um Monate.

Im Jahr 2017 hatte es laut Ministerium bei den Anforderungen für eine Amnestie Verschärfungen gegeben. So sei eine frühere Entlassung aus dem Justizvollzug in der Regel ausgeschlossen, wenn der Gefangene wegen Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde, hieß es.

Die Gefängnisse in Saarbrücken und Ottweiler seien derzeit stark ausgelastet. In Saarbrücken gehe man von einem Belegungspotenzial von 642 Gefangenen aus, teilte das Ministerium mit. Derzeit seien dort 633 Gefangene untergebracht. Zu berücksichtigen sei, dass in der Anstalt seit April 2021 rund 20 Patienten des Maßregelvollzuges in einer eigenen Abteilung untergebracht seien.

In Ottweiler stehen demnach unter Einschluss von Sonderhafträumen wie Monitorhaftzellen sowie Mehrbettzellen insgesamt 261 Haftplätze zur Verfügung, hieß es. Davon seien aktuell 219 belegt.

Es handele sich um Haftplätze für Jugendstrafgefangene und Erwachsene in verschiedenen Hafthäusern einschließlich einer Teilanstalt für Freigänger. Dabei sei zu beachten, dass wegen Corona die Anstalten weiterhin Quarantänebereiche vorhalten müssten.

Aktuell seien zehn Personen wegen angeordneter Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Diez in Rheinland-Pfalz untergebracht, teilte das Ministerium weiter mit. Die dortige Unterbringung von saarländischen «Sicherungsverwahrten» gehe auf eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern zurück. (Quelle: dpa)

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