Trierer Urteil bestätigt: JVA-Beamter verliert Job wegen Drogenbesitzes

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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

KOBLENZ/TRIER. Wegen Drogenbesitzes verliert ein 38-jähriger Beamter einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Rheinland-Pfalz seinen Job.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes in Koblenz nach Mitteilung vom Freitag (AZ. 3 A 10295/22.OVG). Damit bestätigte es eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier. Dieses hatte den Beamten zudem rechtskräftig zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Maßgeblich für die Zurückweisung seiner Berufung war für das OVG der «irreversible» Vertrauensverlust infolge des Besitzes von Amphetaminen «in nicht geringer Menge». Seine angeführten Milderungsgründe wie etwa keine Vorstrafen änderten nichts daran. Die Entfernung des Beamten aus dem Dienst ist laut OVG unumgänglich – «auch um die Bediensteten im Justizvollzug wirksam an ihre Pflichten zu erinnern und von einer Nachahmung abzuhalten».

Das neue Urteil ist nach Angaben des OVG ebenfalls bereits rechtskräftig. Drogen gelten ohnehin als Problem in zahlreichen Gefängnissen.

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