ST. WENDEL. Am Samstag, 22.1.2022, musste die Polizei St. Wendel bei den mehreren Vorfällen auf dem Wendeler Kirmesplatz tätig werden:
Zunächst wurden die Beamtengegen 21.30 Uhr zu einem Taschendiebstahl auf den Kirmesplatz gerufen, heißt es von der Polizei. Dort stellte sich heraus, dass sich ein junger Mann mit einer Umhängetasche in der Nähe des Eingangs zum Festzelt aufgehalten und die Tasche dann kurz vor sich abgestellt hatte. Dabei habe er nur kurze Zeit nicht mehr auf die abgestellte Tasche geachtet. Diese Zeit nutzte ein unbekannter Täter um die Tasche zu stehlen In der Tasche befanden sich außer verschiedenen persönlichen Gegenständen auch eine Reihe alkoholischer Getränke. Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zu dem Taschendiebstahl machen können.
Später wurde dann noch ein weiterer Diebstahl einer Tasche auf dem Kirmesplatz bekannt. In diesem Fall hatte eine junge Frau aus dem Landkreis Lebach sich zwischen 21.30 und 22.00 Uhr auf dem Kirmesplatz befunden. Hierbei führte sie ihre beige Damenhandtasche der Marke „Valentino“ mit goldfarbener Umhängekette mit sich. Auch hier wurde der Frau die Handtasche von unbekannten Tätern entwendet. Die genauen Umstände des Diebstahls konnten vor Ort nicht abschließend geklärt werden. In der gestohlenen Handtasche befanden sich eine Geldkarte und Bargeld. Auch hier hofft die Polizei St. Wendel auf mögliche Zeugenhinweise zu dem Diebstahl.
Zudem wurden die Polizeibeamten gegen 21.50 Uhr auf dem Kirmesplatz auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen angesprochen. Hierbei stellte sich heraus, dass es zwischen zwei weiblichen Jugendlichen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war, die in einer körperlichen Auseinandersetzung mit Schlägen und Tritten endete. Zumindest eine Beteiligte wurde hierbei leicht verletzt. Vor Ort war zunächst nur eine Beteiligte anwesend. Die zweite Beteiligte konnte aber von der Polizei noch auf dem Kirmesplatz ermittelt werden. Wie sich der Vorfall genau abspielt hat, steht derzeit noch nicht eindeutig fest. Dies muss noch abschließend im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen geklärt werden.












