RLP-Gericht verbietet Vereinsheim: Dorfmusikanten dürfen nicht im Wohngebiet bauen

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Symbolbild. Foto: dpa

NEUSTADT/WEINSTRAẞE. Ein Gericht hat den Dorfmusikanten von Lingenfeld im Kreis Germersheim den Bau ihres Vereinsheims in einem Wohngebiet verboten.

Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Fenster und Türen während der Proben geschlossen gehalten würden, teilte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße am Montag seine Urteile mit (Az. 4 K 1122/21.NW, 4 K 1123/21.NW, 4 K 1124/21.NW).

Zudem sei es den Musikern auch nicht zumutbar, im Sommer bei Außentemperaturen von über 30 Grad mit bis zu 52 Menschen in einem knapp 100 Quadratmeter großen Raum ohne Sauerstoffversorgung Blasinstrumente zu spielen. Die bereits erteilte Baugenehmigung sei daher rechtswidrig.

Darin war den Lingenfelder Dorfmusikanten unter anderem zur Auflage gemacht worden, zur Vermeidung von Lärmbelästigung bei Proben Fenster und Türen geschlossen zu halten. Gegen den Bau hatten mehrere Anwohner geklagt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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