Entwurf gebilligt – Städte, Kreise und Kommunen erhalten 275 Millionen Euro mehr vom Land

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Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz spricht in Mainz; dpa

MAINZ. Mit einem neuen Gesetz werden die Finanzbeziehungen zwischen Rheinland-Pfalz und seinen Kommunen ab Anfang 2023 auf eine völlig neue Grundlage gestellt.

Das Kabinett habe den Entwurf am Dienstag gebilligt, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz mit. «Es war ein großer Kraftakt», sagte die Regierungschefin mit Blick auf die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020, der das bisherige System des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für verfassungswidrig erklärt und einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» verlangt hat.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Dreyer zeigte sich zuversichtlich, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet und am 1.1.2023 in Kraft treten kann.

Die Neuregelung sieht vor, dass Städte, Kreise und Gemeinden im nächsten Jahr 275 Millionen Euro mehr vom Land zugewiesen bekommen als in diesem Jahr. Darunter sind nach Angaben von Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) 170 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsumlage zwischen den Kommunen und 105 Millionen originär aus Landesmitteln. Im Jahr 2024 liegt die Finanzausgleichsmasse von dann insgesamt 3,7 Milliarden Euro um 225 Millionen über dem Stand von 2022.

Das Land stellt den Kommunen aber auch die Aufgabe, sich bei ihrer Grundsteuer künftig am Bundesdurchschnitt zu orientieren – bei der Grundsteuer A steigt der sogenannte Nivellierungssatz nach Angaben von Innenminister Roger Lewentz (SPD) von 300 auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 auf 465 Prozent. Der Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer soll von 365 auf 380 Prozent erhöht werden, was noch unter dem Bundesdurchschnitt liegt.

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