WITTLICH. Aufgrund der stark gestiegenen Spritpreise können Taxiunternehmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich ab sofort bei jeder Fahrt einen Kraftstoffzuschlag in Höhe von einem Euro erheben, wie die Kreisverwaltung mitteilt.
In einem Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich an die Betriebe wird eine entsprechende Ausnahme von der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Taxenverkehr erlaubt. Die Sonderregelung gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2022 für alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets, also im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
An den Taxis ist ein Hinweis auf die Erhebung des Zuschlags anzubringen. Bei Ruf- oder Bestellfahrten sollen die Kunden bereits bei der Auftragsannahme auf die Pauschale hingewiesen werden.
Mittelfristig ist von der Verwaltung eine Änderung der Rechtsverordnung mit einer dauerhaften Tariferhöhung geplant, in der sowohl die gestiegenen Kraftstoffpreise als auch der erhöhte Mindestlohn berücksichtigt werden.