10.000 Teilnehmer: 1,5 Millionen Euro für Fortsetzung der Gutenberg-Covid-19-Studie

0
Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

MAINZ. Die Mainzer Unimedizin erhält zur Fortsetzung ihrer Covid-19-Studie 1,5 Millionen Euro. «Auch nach zweieinhalb Jahren sind noch viele Fragen unbeantwortet, auf die wir uns durch die Fortsetzung der Studie Antworten erhoffen», erklärte Gesundheits-Ministerialdirektor Daniel Stich (SPD) am Dienstag bei der Übergabe des Förderbescheids. Die Studie ist den Angaben zufolge eine der größten ihrer Art in Deutschland.

In der zweiten Phase sollen weitere Daten zu Aspekten wie Impfungen, Mutationen des Sars-CoV2-Virus und Langzeitfolgen nach überstandener Infektion mit und ohne Covid-Erkrankung erhoben werden. Finanziert wird das Vorhaben mit EU-Mitteln. An der Mainzer Unimedizin gebe es «exzellente Voraussetzungen, um die Dimensionen einer Sars-CoV-2-Infektion beziehungsweise einer Covid-19-Erkrankung umfassend zu erforschen, und somit besser erfassen und verstehen zu können», sagte der Dekan der Einrichtung, Ulrich Förstermann.

Die Studie baut den Angaben zufolge auf der seit 2007 an der Universitätsmedizin durchgeführten Gutenberg-Gesundheitsstudie auf. Dabei liegen von über 15.000 Teilnehmenden umfassende Gesundheitsdaten und Bioproben für diesen Zeitraum vor. Diese Datenbasis haben Land und Universitätsmedizin genutzt, um im Sommer 2020 die Gutenberg-Covid-19-Studie zu starten und dazu über 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des laufenden Projekts einzuladen. Vor einem Jahr war die Studie unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass damals mehr als 40 Prozent aller mit dem Coronavirus Infizierten nichts von ihrer Infektion wussten. (dpa)

Vorheriger ArtikelSind wir ein sicheres Land? Gewaltdelikte laut Bundesregierung auf Tiefststand
Nächster Artikel8.000 Liter pro Minute: Hochleistungs-Pumpensystem für die Freiwillige Feuerwehr Pfalzel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.