MAINZ. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs um einen Sportwagen ist ein 54 Jahre alter Mann in Mainz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Er hatte vor dem Landgericht gestanden, das Auto im Wert von rund 120.000 Euro mit gefälschten Papieren für eine Probefahrt ausgeliehen, dann aber nicht zurückgegeben und es stattdessen für 95.000 Euro zum Verkauf angeboten zu haben. Ermittler konnten den Wagen später orten, weil eine SIM-Karte in dem Fahrzeug eingebaut war. Das Urteil des Landgerichts vom Freitag ist rechtskräftig.
«Der Angeklagte bereut sein Verhalten», hatte seine Verteidigung zum Prozessauftakt erklärt. Sie hatte eine Strafe unter vier Jahren Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft dagegen fünfeinhalb Jahre.
Der Angeklagte war seit 1987 wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Insgesamt wurde er bereits zuvor zu mehr als zwei Jahrzehnten Gefängnis verurteilt, den Großteil davon musste er absitzen.
Gerechtes Urteil. Der Angeklagte bereut, das sind wohl nur Krokodilstränen, da er Wiederholungstäter ist ,soll er im Gefängnis schmoren.