Rechtsstreit um Darlehen: Ex-Minister Deubel (SPD) zahlt 40.000 Euro bei Vergleich

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Ingolf Deubel (SPD), Ex-Finanzminister von Rheinland-Pfalz, steht vor Beginn einer seiner Prozesse in einem Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

KOBLENZ. Der Architekt der gescheiterten Privatfinanzierung am Nürburgring kann seine persönlichen Zahlungspflichten verringern: Im Streit um ein Darlehen haben sich das Land Rheinland-Pfalz und der frühere Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) auf eine Zahlung Deubels von 40.000 Euro geeinigt. Der 72-Jährige muss diese Teilsumme des Kredits in drei Raten plus Zinsen zurückzahlen, wie die Staatskanzlei in Mainz auf eine parlamentarische Anfrage der CDU mitteilte. Deubel hatte sich gegen die gesamte Rückzahlung des Darlehens vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gewehrt – es kam zu einem außergerichtlichen Vergleich. Das Verwaltungsgericht stellte daher das Verfahren ohne Urteil ein.

Der einst im Zuge der Nürburgring-Affäre zu einer Haftstrafe verurteilte Finanzexperte Deubel hatte sich für die Verteidigung in seinem Strafprozess vom Land fast 88.000 Euro geliehen. Voraussetzung für die spätere Einigung auf lediglich eine Teilrückzahlung war die Einstellung eines Teils der Vorwürfe im Strafverfahren gewesen.

An den anderen Anklagepunkten hatte das Landgericht Koblenz seinerzeit festgehalten und Deubel wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nachdem dieser die Hälfte dieser Strafe verbüßt hatte, kam er auf freien Fuß. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.

2009 war die von Deubel vorangetriebene internationale Privatfinanzierung des Nürburgring-Ausbaus spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land einspringen, Deubel trat zurück.

Die Kosten des Verfahrens am Verwaltungsgericht beliefen sich laut Staatskanzlei auf 733 Euro; Deubel und das Land müssen sie je zur Hälfte tragen. Weiter antwortete die Staatskanzlei auf CDU-Anfrage: «Herr Prof Dr. Deubel verzichtet auf alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen das Land Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit der zeitweisen Einstellung seiner Pensionszahlungen.» (dpa)

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